„Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftsteuer ersparen wollte.“
Peter Ustinov
Schon zu Lebzeiten kann eine unbedachte Schenkung oder ein plötzlicher Erbfall zu gravierenden Steuerfolgen führen. Deshalb ist die rechtzeitige Steuerberatung in solchen Fällen unerlässlich. Denn die Erbschaft- und Schenkungsteuer betrifft Jedermann. Sie berührt sowohl den betrieblichen als auch den privaten Vermögensbereich. Greifen Sie hierbei auf unser umfangreiches, steuerliches Fachwissen zurück und profitieren Sie davon.
Private Vermögensnachfolge
Die steuerliche Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge planen und erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen. Ausgehend von der Analyse Ihrer Vermögenssituation, beraten wir Sie bei einer erforderlichen Neustrukturierung oder Umschichtung des Vermögens. Dabei berücksichtigen wir Ihre eigene Versorgung als Vermögensinhaber im Alter und die Risiken in der persönlichen und beruflichen Entwicklung der nachfolgenden Generation. Hierbei haben wir für Sie Ihre gesamte steuerliche Belastung im Blick. Es gilt im Rahmen von erb- und schenkungssteuerlichen Planungen Ihre steuerliche Lage so zu optimieren, dass Sie neben Erb- oder Schenkungssteuer auch ertragssteuerliches Einsparungspotenzial ausnutzen.
Mit Ihnen konzipieren wir die Versorgung des Ehepartners oder anderer Angehöriger zum Erhalt des Familienfriedens und des Familienvermögens. Ebenso entwickeln wir langfristige Strategien zur Erhaltung Ihres Vermögens. Dabei spielen auch die gesetzlichen Pflichtteilsansprüche Angehöriger in der Praxis eine große Rolle.
Nur dauerhafte Konzepte, die das Vermögen als Ganzes und Ihre persönlichen Wünsche ebenso wie Ihre gesamte Steuerbelastung berücksichtigen, sind für Sie zielführend.
Dienstleistungen für die Unternehmensnachfolge
Für Ihr Unternehmen entwickeln wir im Rahmen unserer Beratung mit Ihnen ein Konzept zur Unternehmensnachfolge, das folgende Ziele berücksichtigt:
- den Fortbestand des Unternehmens sichern
- die wirtschaftliche Absicherung der Übernahme
- die Versorgung der Familienmitglieder, damit Pflichtteilsansprüche von Familienmitgliedern nicht das Unternehmen gefährden
- die Optimierung der Steuerlast
Dazu initiieren wir mit Ihnen gemeinsam die steuerrechtliche Gestaltung eines Unternehmertestaments, das steuerlich alle Vorteile ausschöpft. Wir koordinieren die Wahl der für Sie steuerrechtlich zutreffenden Gesellschaftsform unter Einbeziehung der steuerrechtlichen Gesichtspunkte für den Ehevertrag und die Versorgung Ihrer Angehörigen. Vertrauen auch Sie auf unsere Erfahrung.